Hilfreiche Hinweise, damit Sie bei Ihrem Antrag auf Trachtenförderung nichts vergessen!

Hinweis: Die Richtlinien zur Trachtenförderung des Bezirks Schwaben sind verbindlich! 

Die folgenden Angaben ersetzen nicht die Richtlinien.
Die Trachtenbefürwortung stellt keine Zusage einer Trachtenförderung durch die Bezirk-Schwaben-Stiftung für Kultur und Bildung dar.


Für den Antrag auf Trachtenförderung beim Bezirk Schwaben sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ein Antragsschreiben mit Angabe eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer (tagsüber erreichbar) und E-Mail Adresse
  • Die Bestätigung des Vereinsvorsitzenden, dass die neu zu beschaffenden Trachtenteile in das Vereinseigentum übergehen.
  • Die Förderzusage der Gemeinde bzw. des Landkreises über mindestens 5% der Gesamtkosten. Dabei müssen die Gesamtkosten mindestens 2.000,-- Euro betragen.
  • Die Befürwortung der Trachtenberaterin des Bezirks Schwaben, Frau Hoede.
  • Eine Liste der Vereinsmitglieder die eingekleidet werden sollen (mindestens sieben Personen) mit Angaben darüber, welches Mitglied welche Trachtenteile erhalten soll und Zuordnung der entsprechend anfallenden Kosten. (Aus dieser Liste müssen sich die anfallenden Gesamtkosten nachvollziehbar ergeben).
  • Entsprechende Kostenvoranschläge für die zu beschaffenden Trachtenteile mit Angabe darüber, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt. (Bei Einholung mehrerer Kostenvoranschläge bitte nur das Kostenangebot beifügen, für das sich der Verein entschieden hat).

Der Antrag auf Trachtenförderung mit den o.a. Unterlagen ist an folgende Adresse zu richten:

Bezirk Schwaben
Kultur und Heimatpflege
Hafnerberg 10
86152 Augsburg 

Nach Eingang der Antragsunterlagen wird Ihnen eine Eingangsbestätigung (per Mail) zugeleitet.

Erst nach Erhalt dieser Eingangsbestätigung darf mit der Anschaffung/Nähen der genannten Trachtenteile begonnen werden. Trachtenteile, die bereits vor Antragstellung beschafft oder genäht wurden, sind nicht förderfähig.